Eine Sepsis verändert Leben innerhalb von Stunden. Was viele Betroffene und ihre Familien erst Wochen oder Monate später realisieren: Neben der medizinischen Rehabilitation gibt es einen zweiten, oft vernachlässigten Bereich, der über die finanzielle und soziale Zukunft entscheiden kann. Die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, ob Versicherungsleistungen zu Unrecht verweigert wurden oder welche Rentenansprüche bestehen, stellt sich häufig zu einem Zeitpunkt, an dem Energie und Übersicht kaum vorhanden sind.
Sepsis als Folge eines Behandlungsfehlers
Nicht jede Sepsis ist vermeidbar. Aber ein erheblicher Teil der Fälle entsteht im Krankenhaus, etwa durch eine verzögerte Diagnose, eine unzureichend behandelte postoperative Infektion oder einen hygienischen Mangel. Das Bürgerliche Gesetzbuch, Paragraph 823, verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der schuldhaft einen Schaden verursacht. Im Medizinrecht bedeutet das konkret: Wer nachweisen kann, dass ein Arzt oder eine Klinik den anerkannten Behandlungsstandard unterschritten hat und dadurch die Sepsis entstanden oder verschlimmert wurde, hat grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
Die Schwierigkeit liegt im Nachweis. Gutachten, Krankenakten und ärztliche Stellungnahmen müssen zusammengetragen werden. Gerichte orientieren sich dabei an den Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften. Ein grober Behandlungsfehler führt im deutschen Recht zu einer Beweislastumkehr: Die beklagte Seite muss dann beweisen, dass ihr Fehler nicht ursächlich für den Schaden war. Das ist ein wichtiger Hebel, den Betroffene kennen sollten.
Schmerzensgeld: Was ist realistisch?
Schmerzensgeldforderungen nach schweren Sepsisverläufen bewegen sich in der deutschen Rechtsprechung je nach Schweregrad und Folgeschäden zwischen 30.000 und deutlich über 200.000 Euro. Amputationen, dauerhafte kognitive Einschränkungen oder eine vollständige Erwerbsunfähigkeit werden dabei höher bewertet als vorübergehende Beschwerden. Vergleichsentscheidungen lassen sich in Schmerzensgeldtabellen wie jener von Hacks, Wellner und Häcker nachschlagen, die in juristischen Bibliotheken verfügbar sind.
Wichtig: Schmerzensgeld ist keine automatische Leistung. Es muss aktiv geltend gemacht werden, in der Regel durch einen zivilrechtlichen Klageweg oder einen vorgerichtlichen Vergleich. Die reguläre Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers. Wer also 2023 eine Sepsis überlebt hat und erst 2024 von einem möglichen Behandlungsfehler erfahren hat, sollte handeln, bevor die Frist 2027 abläuft.
Ansprüche gegenüber Versicherungen und Sozialleistungsträgern
Neben zivilrechtlichen Ansprüchen gegen Krankenhäuser oder Ärzte gibt es eine zweite Ebene: Leistungen aus dem Sozial- und Versicherungsrecht. Wer nach einer Sepsis dauerhaft in seiner Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist, kann Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Voraussetzung ist in der Regel, dass weniger als sechs Stunden täglich gearbeitet werden kann. Die volle Erwerbsminderungsrente greift bei unter drei Stunden.
Private Unfallversicherungen zahlen bei dauerhafter Invalidität, sofern die Sepsis als Unfallfolge einzustufen ist. Hier gibt es erhebliche Auslegungsspielräume, über die Versicherungen regelmäßig streiten. Berufskrankheiten wiederum fallen in den Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Beschäftigte im Gesundheitswesen, die sich bei der Arbeit infiziert haben und eine Sepsis entwickelten, können Ansprüche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft stellen. Einen strukturierten Überblick über Orientierungsmöglichkeiten bieten spezialisierte Rechts Ratgeber, die helfen können, den richtigen Ansprechpartner für die eigene Situation zu finden.
Pflegegrad und Schwerbehindertenausweis beantragen
Wer nach einer Sepsis auf dauerhafte Unterstützung im Alltag angewiesen ist, sollte frühzeitig einen Pflegegrad beim zuständigen Pflegekassenträger beantragen. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), das sechs Pflegegrade unterscheidet. Pflegegrad 2 ist der erste Grad mit konkreten Geldleistungen, ab Pflegegrad 3 steigen die Sach- und Geldleistungen deutlich.
Parallel dazu sollte ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Das eröffnet steuerliche Vergünstigungen, Kündigungsschutz und in einigen Fällen die Möglichkeit zur vorgezogenen Altersrente. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt gestellt. Viele Betroffene unterschätzen diesen Schritt, weil sie sich nicht als „behindert“ wahrnehmen, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllen.
Was Angehörige geltend machen können
Auch Angehörige haben in bestimmten Konstellationen eigene Ansprüche. Stirbt ein Mensch an den Folgen einer fehlerhaft behandelten Sepsis, können nahe Angehörige Hinterbliebenengeld nach Paragraph 844 Absatz 3 BGB geltend machen. Dieser Anspruch wurde 2017 eingeführt und liegt je nach Grad der Nahestehung bei mehreren tausend Euro. Hinzu kommen Unterhaltsersatzansprüche, wenn der Verstorbene Hauptverdiener war.
Wer als Angehöriger selbst an einer Anpassungsstörung oder einer posttraumatischen Belastungsstörung erkrankt ist und diese Erkrankung auf das Miterleben der lebensbedrohlichen Erkrankung oder den Todesfall zurückführen lässt, kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Schmerzensgeld fordern. Die Rechtsprechung ist hier enger als bei direkt Betroffenen, aber nicht ausgeschlossen.
Dokumentation von Anfang an
Der entscheidende praktische Rat: Beginnen Sie so früh wie möglich mit der Dokumentation. Krankenakten können nach dem Patientenrechtegesetz vollständig angefordert werden. Fotos von körperlichen Schäden, ein Tagebuch über Beschwerden, Einschränkungen und Therapieverläufe sowie alle Schriftwechsel mit Kassen und Behörden bilden die Grundlage für spätere Ansprüche.
Das Deutsche Sepsis-Hilfe bietet Orientierung für Betroffene im Umgang mit den Folgen einer Sepsis. Wer rechtliche Schritte erwägt, sollte einen Fachanwalt für Medizinrecht oder Sozialrecht hinzuziehen, bevor Fristen ablaufen oder Vergleichsangebote ohne Prüfung akzeptiert werden. Sepsis ist eine der schwerwiegendsten Erkrankungen überhaupt. Die rechtlichen Möglichkeiten, die danach bestehen, sollten nicht ungenutzt bleiben.


